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QS-Drive Fahrschule

Führerscheinklassen

Deine Klasse. Dein Ziel.

Wir bilden in Neustadt an der Donau für Auto, alle Motorradklassen, Anhänger, Mofa und Traktor aus. Alle Angaben zu Fahrzeugen, Mindestalter und Prüfungen entsprechen dem Stand Juli 2026 (Fahrerlaubnis-Verordnung und Fahrschüler-Ausbildungsordnung).

Auto & BF17

Auto

Der Klassiker — dein Weg zum Autoführerschein.

18 Jahre — mit BF17 schon ab 17

Das darfst du fahren

  • Pkw bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse, ausgelegt für bis zu 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg — oder schwerer, solange die Kombination 3.500 kg nicht übersteigt

Ausbildung & Prüfung

  • Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff (bei Ersterteilung)
  • Fahrstunden nach Bedarf + 12 Sonderfahrten: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 bei Dunkelheit
  • Theoretische und praktische Prüfung

Schließt die Klassen AM und L ein

Rechtsgrundlagen: § 6, § 10 FeV; FahrschAusbO § 4, Anlagen 2.8 und 4 (Stand: Juli 2026)

Begleitetes Fahren ab 17

Ein Jahr Fahrpraxis sammeln, bevor es allein losgeht.

Anmeldung ab 16½ sinnvoll, Prüfung ab 17

Das darfst du fahren

  • Wie Klasse B — bis zum 18. Geburtstag nur mit eingetragener Begleitperson und nur im Inland

Ausbildung & Prüfung

  • Ausbildung und Prüfung wie Klasse B
  • Begleitperson: mindestens 30 Jahre alt, seit 5 Jahren Führerschein Klasse B, höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister
  • Theoretische und praktische Prüfung (wie Klasse B)

Statistisch der sicherste Einstieg ins Autofahren: begleitet Erfahrung sammeln

Wir schulen auch Ihre Begleitpersonen — siehe Leistungen

Rechtsgrundlagen: § 48a, § 10 FeV (Stand: Juli 2026)

Motorrad

Motorrad unbegrenzt

Die Königsklasse — ohne Leistungsbegrenzung.

24 Jahre beim Direkteinstieg — 20 Jahre nach 2 Jahren Klasse A2

Das darfst du fahren

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) ohne Hubraum- oder Leistungsgrenze
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW (ab 21 Jahren)

Ausbildung & Prüfung

  • Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • 12 Sonderfahrten: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 bei Dunkelheit
  • Aufstieg aus A2 nach 2 Jahren: nur praktische Prüfung
  • Theoretische und praktische Prüfung — beim Aufstieg aus A2 nur Praxis

Schließt A2, A1 und AM ein

Rechtsgrundlagen: § 6, § 10, § 15 FeV; FahrschAusbO Anlagen 2.8 und 4 (Stand: Juli 2026)

Motorrad bis 35 kW

Der Einstieg in die Mittelklasse ab 18.

18 Jahre

Das darfst du fahren

  • Krafträder bis 35 kW (48 PS) und höchstens 0,2 kW/kg Leistungsgewicht

Ausbildung & Prüfung

  • Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • 12 Sonderfahrten: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 bei Dunkelheit
  • Aufstieg aus A1 nach 2 Jahren: nur praktische Prüfung
  • Theoretische und praktische Prüfung — beim Aufstieg aus A1 nur Praxis

Schließt A1 und AM ein

Rechtsgrundlagen: § 6, § 10, § 15 FeV; FahrschAusbO Anlagen 2.8 und 4 (Stand: Juli 2026)

125er

Mit 16 aufs Leichtkraftrad.

16 Jahre

Das darfst du fahren

  • Krafträder bis 125 cm³, höchstens 11 kW und 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW

Ausbildung & Prüfung

  • Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • 12 Sonderfahrten: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 bei Dunkelheit
  • Theoretische und praktische Prüfung

Schließt AM ein

Rechtsgrundlagen: § 6, § 10 FeV; FahrschAusbO Anlagen 2.8 und 4 (Stand: Juli 2026)

Moped & Roller

Mobil ab 15 — Roller, Moped und Co.

15 Jahre (bis 16 nur im Inland)

Das darfst du fahren

  • Zweirädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h, 50 cm³ bzw. 4 kW
  • Drei- und leichte vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge bis 45 km/h

Ausbildung & Prüfung

  • Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Praktische Übungsstunden nach Bedarf
  • Theoretische und praktische Prüfung

Rechtsgrundlagen: § 6, § 10 FeV; BMV-Klassenübersicht; FahrschAusbO Anlage 2.8 (Stand: Juli 2026)

Anhänger

Anhänger

Für große Anhänger — vom Pferdetransporter bis zum Wohnwagen.

18 Jahre (17 mit BF17) — Vorbesitz Klasse B erforderlich

Das darfst du fahren

  • Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse

Ausbildung & Prüfung

  • Nur praktische Ausbildung: 3 Überland-, 1 Autobahn- und 1 Dunkelheitsfahrt plus Übungsstunden nach Bedarf
  • Nur praktische Prüfung — keine Theorieprüfung

Rechtsgrundlagen: § 6, § 9, § 15 FeV; FahrschAusbO Anlage 4 (Stand: Juli 2026)

Anhänger kompakt

Die schnelle Erweiterung für Gespanne bis 4.250 kg.

18 Jahre (17 mit BF17) — Vorbesitz Klasse B

Das darfst du fahren

  • Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger über 750 kg, Kombination über 3.500 kg bis 4.250 kg zulässige Gesamtmasse

Ausbildung & Prüfung

  • Reine Fahrerschulung von mindestens 7 Stunden: 2,5 Std. Theorie, 3,5 Std. praktische Übungen, 1 Std. Fahrpraxis
  • Keine Prüfung — Schulung genügt

Rechtsgrundlagen: § 6a FeV, Anlage 7a FeV (Stand: Juli 2026)

Mofa & Traktor

Mofa

Der erste Schritt in die Mobilität — ab 15.

15 Jahre

Das darfst du fahren

  • Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h

Ausbildung & Prüfung

  • Theoretische Ausbildung in der Fahrschule
  • Nur Kenntnisprüfung (Theorie) — keine praktische Prüfung

Rechtsgrundlagen: § 4, § 5 FeV (Stand: Juli 2026)

Traktor

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen ab 16.

16 Jahre

Das darfst du fahren

  • Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bis 40 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 25 km/h — jeweils auch mit Anhänger

Ausbildung & Prüfung

  • Theoretische Ausbildung
  • Nur theoretische Prüfung

Rechtsgrundlagen: § 6, § 10, § 15 FeV (Stand: Juli 2026)

Klasse gefunden? Los geht’s.

Unsicher, welche Klasse passt? Ruf einfach an oder komm zu den Anmeldezeiten vorbei — wir beraten dich gerne.

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